EStG 1988: § 4 Abs 4
Der Berufungswerber war Angestellter einer GmbH, an der er auch zu 20 % beteiligt war. Aufgrund einer schlechten Ertragslage wollte die Mehrheitsgesellschafterin die Gesellschaft liquidieren. Um seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren, hat der Berufungswerber in Folge die Gesellschaftsanteile übernommen.