Kaum eine Prüfungstätigkeit der Finanzbehörden hat in den letzten Jahren sowohl in der Öffentlichkeit als auch in den internen Abläufen der Steuerverwaltung (insbesondere im Bereich der Prüfungsabteilungen) so an Bedeutung zugenommen wie die Umsatzsteuerkontrolle. Mit dieser Entwicklung ging auch die Neubenennung von Kontrollmaßnahmen einher - in der österreichischen Steuerverwaltung hat sich für die Kontrolle der Umsatzsteuer der Begriff Umsatzsteuer-Sonderprüfung (abgekürzt als USO) herausgebildet.