Aufgrund des Lohnsteuerprotokolls 1998 unterliegen Arbeitnehmer, die ein und dieselbe Tätigkeit unter denselben Bedingungen verrichten und zur Verrichtung dieser Tätigkeit dieselben Reisen zurücklegen, auch dann, wenn ihnen ein und dieselben Reisekostenersätze gezahlt werden, in unterschiedlichem Maß der Einkommensteuer. Ausgehend von den arbeitsrechtlichen Grundlagen der Abgeltung überlassener Arbeitskräfte geht der Autor der Frage nach, ob diese Differenzierung verfassungsrechtlich zulässig ist.