In Deutschland wird die Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften steuerrechtlich seit 1997 nicht mehr anerkannt. Dies hat Auswirkungen auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss sowohl hinsichtlich der Frage der Stetigkeit als auch hinsichtlich des Ausweises latenter Steuern.