Mit dem Steuerreformgesetz 2000 kommt es zu keiner unmittelbaren Änderung der Besteuerung von Privatstiftungen; allerdings haben einige andere Neuerungen Auswirkungen auf die Besteuerung der Zuwendungen an Privatstiftungen, die Besteuerung der Privatstiftung selbst sowie auf die Besteuerung der Zuwendungen an deren Begünstigte. Im Beitrag werden die bedeutendsten Regelungen - bezogen auf eigen- und doppelnützige Stiftungen iSd § 13 KStG - dargestellt.