Gelangt ein Gegenstand aus einem deutschen Freihafen im Zuge eines Reihengeschäfts nach Österreich, so unterliegt dieser Vorgang in Österreich der Erwerbsteuer.
Der Unternehmer G, Graz, bestellt Waren beim Unternehmer W, Wien. Dieser gibt die Bestellung weiter an einen deutschen Händler. Der deutsche Händler versendet die Waren direkt aus dem deutschen Freihafen Bremen an den G nach Graz.