Aufgrund der gegen diese Rechtsansicht erhobenen Einwendungen des Leasing-Verbandes wurde der Erlass vom 19. 8. 1999 sistiert (BMF-Erlass vom 23. 9. 1999, GZ I 102/2-IV/9/99). Klarheit, wie Kostenersätze für Reparaturleistungen bei Leasingfahrzeugen USt-rechtlich zu beurteilen sind (Schadenersatz oder Leistungsentgelt), wird erst das VwGh-Urteil (derzeit ist zu dieser Frage ein VwGH-Verfahren anhängig, VwGH-Zl 1998/14/0121) schaffen.