(EAS 1312 v 17. 8. 1998)
Vergütungen, die von einer US-Kapitalgesellschaft, welche in Österreich einen Sportwettkampf zweier in Form von Kapitalgesellschaften organisierten Profimannschaften veranstaltet, an diese Mannschaften gezahlt werden, unterliegen gem Art 17 Abs 3 DBA-USA dem inländischen Besteuerungsanspruch, welcher in Form des Steuerabzugs gem § 99 EStG 1988 wahrzunehmen ist. Die beiden US-Gesellschaften können insoweit eine Rückerstattung der im Abzugsweg einbehaltenen österr Steuer beantragen, als diese die Steuerschuld der Sportler für deren inländische sportliche Tätigkeit übersteigt. Ist von vorneherein erkennbar, dass die Einkünfte der einzelnen Sportler jedenfalls unter der 20.000-$-Grenze des Art 17 DBA-USA liegen werden, so bestehen seitens des BMF keine Bedenken, wenn der Steuerabzug in diesem Fall unterbleibt. Da durch die Anmietung einer Sportarena für ein bis zwei Tage keine Betriebstätte des US-Veranstalters im Inland begründet wird, sind Einnahmen des US-Veranstalters aus der Überlassung von Senderechten an inländische Fernsehanstalten gem Art 12 conv cit bzw solche aus der Überlassung von Senderechten an ausländische Fernsehanstalten gem Art 21 conv cit der inländischen Besteuerung entzogen, wobei im letztgenannten Fall mangels Verwertung in einer inländischen Betriebstätte bereits nach inländischem Steuerrecht keine beschränkte Steuerpflicht besteht. (SWI 1998, 501)