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Liebhabereiverordnung: Das Ende der Optionsfrist naht!

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 15 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

(Hilber, SWK 28/1998, S 603)

Der Autor behandelt die zeitlich begrenzte Optionsmöglichkeit zur günstigeren Rechtslage nach § 8 Abs 3 LVO in der Fassung der V BGBl II 1997/358 und weist daraufhin, dass die Optionsfrist am 31. Dezember 1998 endet.

Liebhaberei

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