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Besondere Einkünfte und Spekulationseinkünfte bei Abschreibungen nach dem StEG

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 15 Heft 1 und 2 v. 15.1.1999

( Prodinger, ÖStZ 19/1998, 482 )

Ab der Veranlagung 1996 können Aufwendungen nach dem Stadterneuerungsgesetz nicht mehr auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden, da sie nicht mehr in § 28 Abs 3 EStG genannt sind. Der Beitrag behandelt die Frage, ob besondere Einkünfte bzw die verlängerte Spekulationsfrist auch eintreten können, wenn Aufwendungen nach dem StEG bis 1995 getätigt wurden.

Stadterneuerung

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