BAO: § 275 , § 279 Abs 1
Das FA erließ hins einer iSd § 250 Abs 1 lit b bis d BAO mangelhaften Berufung einen Mängelbehebungsauftrag, welchem bis zur gesetzten Frist - 1. 10. 1998 - nicht entsprochen wurde. Über tel Ersuchen am letzten Tag der Mängelbehebungsfrist verlängerte das FA diese bis 2. 10. 1998, nach wh persönl Vorsprachen bis 9. 10. 1998 und begehrte der Bw letztlich mit Telefax unter Vorlage entsprechender Unterlagen Änderungen.