EStG 1988: § 21 Abs 2 Z 1 , UStG 1994: § 22 Abs 4 , GewO 1994: § 2 Abs 1 lit h
Die Mitarbeit von Landwirten in einer Genossenschaft von 46 Landwirten, die ein Biomassefernheizwerk mit rund 100 Abnehmern betreibt (dieser Betrieb unterliegt zufolge § 2 Abs 1 lit h GewO 1994 nicht den Vorschriften des Gewerberechtes) ist einkommen- und umsatzsteuerrechtlich wie folgt zu beurteilen: