Die derzeitige Regelung über die Besteuerung von Telekom-Dienstleistungen wurde sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von der Kommission bereits seit langem als ungenügend erachtet, da mit ihr weder sämtliche Dienstleistungen, die in der Gemeinschaft in Anspruch genommen werden, erfasst werden, noch Wettwerbsverzerrungen hintangehalten werden können. Aus diesem Grunde hat der Rat am 17. 6. 1999 neue Bestimmungen erlassen (RL 1999/59/EG des Rates vom 17. 6. 1999 zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG im Hinblick auf das für Telekommunikationsdienstleistungen anwendbare Mehrwertsteuersystem, ABl EG L 162/63 v 26. 6. 1999).