Gewinnanteile eines österr Gesellschafters an einer in der Schweiz errichteten und bloß vermögensverwaltenden KG unterliegen in Österreich der unbeschränkten Steuerpflicht, welche durch Art 7 DBA-Schweiz nicht eingeschränkt wird. Wird die KG nach schweizerischem Recht als gewerblich tätiges Unternehmen beurteilt und auf schweizerischer Seite folglich Art 7 conv cit angewendet, so kann die gegenteilige Qualifikation auf österr Seite einen Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung auslösen, der in einem Verständigungsverfahren zu lösen wäre. Stellt sich im Zuge dieses Verfahrens heraus, dass die Schweiz aufgrund ihres innerstaatlichen Rechts gezwungen ist, den Geschäftsbereich der KG als gewerblich einzustufen und aus diesem Grunde ohne Abkommensverletzung das Besteuerungsrecht nach Art 7 conv cit in Anspruch nehmen musste, dann ist Österreich gem Art 23 conv cit zur Steuerfreistellung verpflichtet. (SWI 1999, 349)