Nach der „Dienstreiseverordnung“ können Kollektivverträge den Dienstort abweichend vom Gesetz festlegen und ermöglichen damit steuerfreie Tagesgelder auch nach einer Anlaufzeit. Nach einer Definition des Begriffes „Dienstreise“ sowie der Dienstreise aufgrund lohngestaltender Vorschriften erhebt der Autor Bedenken gegen die Verordnung im Bereich der Arbeitskräfteüberlassung sowie aufgrund eines Erlasses des BMF.