Verbindlichkeitsrückstellungen sind zu bilden, wenn der Aufwand in der Vergangenheit verursacht wurde und mit dem Eintritt der Verpflichtung ernsthaft zu rechnen ist. Ausgehend von einem konkreten Beispiel untersucht der Beitrag, ab welchem Zeitpunkt diese Voraussetzungen im Falle der Bildung einer Abfertigungsrückstellung handelsrechtlich und steuerrechtlich erfüllt sind.