Die Würdigung von Sachverhalten im Zusammenhang mit Stiftungsgründungen führe im Rahmen von Betriebsprüfungen in seltenen Einzelfällen zu Kontroversen. Das laufende wirtschaftliche Handeln der Stiftungen stelle für die Finanzverwaltung kaum ein Problem dar. Probleme eigener Art treten nur im zeitlichen Umfeld des Stiftungsaktes selbst auf.