Der Autor bespricht das Erkenntnis vom 27.05.1999, 98/15/0100, in dem der VwGH sein grundsätzliches Verständnis vom Inhalt des Tatbestandsmerkmales „Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen“ wiedergibt. Diese Ansicht widerspreche jener der Finanzverwaltung diametral. Ob die Interpretation des VwGH im äußersten möglichen Wortsinn noch Deckung finden könne, sei seines Erachtens zu bezweifeln.