Der Beitrag stellt dar, dass Rechnungen bereits in Euro ausgestellt werden können bzw was dabei zu beachten ist. Wird in einer Rechnung neben den Schillingbeträgen auch eine Umrechnung der Beträge in Euro vorgenommen, so sollte aus der Rechnung deutlich hervorgehen, dass damit nur die wahlweise Begleichung des Rechnungsbetrages in Schilling oder in Euro ermöglicht werden soll.