Ausgehend von abstrahierten Sachverhalten legt die Autorin die Rechtslage dar, geht auf das Wesen der Erstattung gemäß § 240 Abs 3 BAO sowie die Veranlagung nach § 39 EStG 1988 ein und zeigt die Doppelfunktionalität des Lohnzettels auf.
Ausgehend von abstrahierten Sachverhalten legt die Autorin die Rechtslage dar, geht auf das Wesen der Erstattung gemäß § 240 Abs 3 BAO sowie die Veranlagung nach § 39 EStG 1988 ein und zeigt die Doppelfunktionalität des Lohnzettels auf.