Überblick über die Pauschalierungsverordnungen für nicht buchführungspflichtige Unternehmen in den Branchen Lebensmitteleinzel- und Gemischtwarenhandel, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe und Drogisten sowie über die Möglichkeit einer Individualpauschalierung für (Nicht-)Selbstständige.