Getränkelieferungs-VO: BGBl 1999/227
Das Bundesministerium für Finanzen gibt im Folgenden seine Rechtsansicht zu § 1 der Verordnung über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferung von Lebensmittel und Getränken sowie Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nichtbuchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes, BGBl II 1999/227, bekannt. Über die in der Verordnung getroffenen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden: