Im Rahmen einer neuerlichen Verhandlungsrunde zum österreichisch-deutschen DBA-Revisionsverfahren wurden auch anhängige Auslegungsfragen in Bezug auf das derzeit in Kraft stehende Abkommen gelöst. Über das Verhandlungsergebnis wurde am 14. 5. 1999 ein gemeinsames Ergebnisprotokoll unterzeichnet, dessen Abschnitt C im Beitrag wörtlich wiedergegeben wird.