Der Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen durch grenzüberschreitende Internet-Transaktionen eine Betriebsstätte im anderen Staat begründet wird. Die bloße Verlagerung eines Internet-Servers ins Ausland begründet nach Ansicht des Autors keine Betriebsstätte im Sinne des Art 5 OECD-MA.