Trotz entsprechender Judikatur des VwGH bereits aus dem Jahr 1996 und auch trotz mittlerweile vorhandener Judikatur des VfGH ist das Problem der DB- und Kommunalsteuerpflicht in der Praxis nach Ansicht des Autors noch nicht gelöst. Im Beitrag wird aus Anlass einiger neuer VwGH-Erkenntnisse die bestehende Judikatur der Höchstgerichte dargestellt, wobei der Schwerpunkt in der Herausarbeitung der relevanten Abgrenzungskriterien liegt.