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Erteilung und Verwendung von Softwarebescheinigungen (Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer, RWZ 6/1999, 186)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 425 Heft 16 v. 15.8.1999

Gegenstand der Softwareprüfung ist die Beurteilung der Einhaltung der GOB im Rahmen der durch die Software vorgegebenen Verfahren. Darüber hinaus behandelt der im Artikel wiedergegebene Prüfungsstandard IDW PS 880 die Verwendung einer vorliegenden Softwarebescheinigung im Rahmen einer Abschlussprüfung.

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