Gegenstand der Softwareprüfung ist die Beurteilung der Einhaltung der GOB im Rahmen der durch die Software vorgegebenen Verfahren. Darüber hinaus behandelt der im Artikel wiedergegebene Prüfungsstandard IDW PS 880 die Verwendung einer vorliegenden Softwarebescheinigung im Rahmen einer Abschlussprüfung.