Für den Einzelabschluss von Kapitalgesellschaften besteht die Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung für passive latente Steuern und ein Wahlrecht zur Berücksichtigung aktiver Abgrenzungsposten. Nach einer Begriffs- und Zweckbestimmung werden die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz, die Bewertung latenter Steuern, die aktiven Steuerabgrenzungen in Verlustperioden, verschiedene Abgrenzungsfälle, der Ausweis latenter Steuern und die Auflösung der Steuerabgrenzung behandelt.