Die Abgrenzung von Vermögensverwaltung und Gewerbebetrieb hat nicht nur für die steuerliche Erfolgsermittlungsmethode Bedeutung, sie beeinflusst auch die steuerliche Beurteilung der Rechtsbeziehungen der Personengesellschaft mit deren Gesellschaftern. Ausgehend von einem konkreten Sachverhalt beziehen die Autoren zur Buchführungspflicht einer KEG, zur Einkünfteabgrenzung und Einkünfteermittlung bei Vermögens-verwaltung Stellung.