Durch die Steuerreform 2000 wird es bei der Ermittlung der Unternehmensgewinne unabhängig von der Rechtsform möglich sein, fiktive Eigenkapitalzinsen zum Abzug zu bringen. Diese werden einer Besteuerung von 25% unterzogen. Der Verfasser behandelt ausführlich diese Regelung, die im Hinblick auf die budgetären Zwänge nur als Spar- oder Startversion ausgestaltet sei.