Ausgehend vom Erkenntnis des VwGH vom 17. 9.1997, 94/13/0001, in dem unter anderem die Absetzbarkeit der AfA für ein Fahrrad mit Anschaffungskosten von 13.000 S strittig war, befasst sich der Autor mit der Frage, ob § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG eine taxative oder demonstrative Aufzählung der von der Angemessenheitsprüfung umfassten Wirtschaftsgüter beinhaltet.