Mit der Steuerreform 2000 wird die Versorgungsrente wieder eingeführt, allerdings nur mehr im Zusammenhang mit Betriebsübertragungen; das BMF begründe dies mit einer Kritik an der Entscheidung des VwGH. Diese Kritik erweise sich nach Auffassung des Verfassers allerdings als widersprüchlich und unberechtigt.