Mit Erkenntnis vom 24. 2. 1999, 96/13/0008, hat der VwGH über die Beschwerde einer Mutter-AG entschieden und festgestellt, dass der ihr im Zuge der Liquidation im Geschäftsjahr 1982 zugeflossene anteilige Liquidationserlöse nicht unter die Beteiligungsertragsbefreiung (§ 10 KStG 1966) fällt. Der Artikel beinhaltet die wesentlichen Entscheidungsgründe samt Anmerkungen.