Nach Ansicht des Autors ist die außergewöhnliche Belastung grundsätzlich im Jahr der Bezahlung steuerwirksam; musste allerdings aus einer Notlage ein Darlehen aufgenommen werden, dann ist die Rückzahlung steuerwirksam.
Nach Ansicht des Autors ist die außergewöhnliche Belastung grundsätzlich im Jahr der Bezahlung steuerwirksam; musste allerdings aus einer Notlage ein Darlehen aufgenommen werden, dann ist die Rückzahlung steuerwirksam.