Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 wird in Deutschland für Verbindlichkeiten und für Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten eine allgemeine Abzinsungsverpflichtung eingeführt. In Österreich gibt es keine entsprechende Regelung. Der Beitrag befasst sich mit der Frage, inwieweit Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und Drohverlustrückstellungen auf den Bilanzstichtag abzuzinsen sind.