Die bestehenden Regelungen hinsichtlich Abzugsfähigkeit von Spenden als Betriebsausgaben sind nach Auffassung der Autorin äußerst restriktiv gestaltet. Ihres Erachtens solle es nicht Auswirkung der Betriebsprüfung sein, die Spendenfreudigkeit der Unternehmen zu unterdrücken; auf der anderen Seite sei jedoch der Spielraum des Betriebsprüfers sehr gering.