Das Finanzamt der Betriebsstätte hat auf Anfrage eines Beteiligten Auskunft zu erteilen, inwieweit im Einzelfall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind. Im Beitrag werden der Umfang dieses Rechtsanspruches auf Lohnsteuerauskunft, mit der Auskunft zusammenhängende verfahrensrechtliche Fragen sowie Rechtswirkungen der Auskunft (insbesondere unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben) dargestellt.