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Deutschlands Einstieg in die ökologische Steuerreform

Mag. Brigitte Leitgeb, Mag. Rainer PilzÖStZ 1999, 393 Heft 15 v. 1.8.1999

Am 1. 4. 1999 ist in Deutschland das „Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform“ in Kraft getreten1)1) DBGBl I, S 378 ff). Erklärtes Ziel der Reform ist eine Verteuerung von Energie und eine Entlastung des Faktors Arbeit durch Senkung von abgabenrechtlichen Lohnnebenkosten. Als Einstieg in die ökologische Steuerreform werden in einem ersten Schritt eine Stromsteuer eingeführt und die Mineralölsteuersätze angehoben. Mit den dadurch erzielten Steuereinnahmen soll eine Senkung der Beiträge zur Rentenversicherung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils 0,4%-Punkte finanziert werden2)2) Mit 1. 4. 1999 trat auch das Beitragsgesetz 1999 vom 19. 12. 1998, dBGBl I S 3843 ff in Kraft, wodurch gleichzeitig die Beiträge zur Rentenversicherung gesenkt wurden. Vor der Reform betrugen die Rentenversicherungsbeiträge 20,3% (jeweils 10,15% für Arbeitgeber und -nehmer). Gesamtziel der drei Etappen ist eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge von derzeit insgesamt 42,3% auf unter 40%.).

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