Das am 16. 10. 1997 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der UkraineBGBl III 1999/113, ist gem seinem Art 28 Abs 1 am 20. 5. 1999 in Kraft getreten und findet erstmals auf das am 1. 1. 2000 beginnende Steuerjahr Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens.