Der VwGH hat mit zwei Erkenntnisserien vom 17.12.1998 bzw vom 27.1.1999 den Anwendungsbereich der erbschaftssteuerlichen Endbesteuerung (§ 15 Abs 1 Z 17 ErbStG) stark eingeschränkt. In der Abhandlung wird zunächst der - nach Ansicht des VwGH - verbliebene Anwendungsbereich dieser Erbschaftssteuerbefreiung dargestellt. Weiters wird das Erk des VfGH vom 25.02.1999, B 128/97, besprochen, mit dem der VfGH die oben zitierte Judikaturserie des VwGH als verfassungswidrig verwirft. Darauf basierend entwickelt der Autor Gestaltungsmöglichkeiten.