Dem Beitrag liegt ein beim VwGH anhängiges Verfahren einer in Österreich ansässigen Steuerpflichtigen zugrunde, die arbeitstäglich an ihren Arbeitsort nach Liechtenstein pendelt. Strittig ist, ob die (gemäß Art 15 Abs 4 iVm Art 23 Abs 2 DBA-Liechtenstein unter Anrechnung der liechtensteinischen Quellensteuer erfolgte) inländische Besteuerung der Grenzgängereinkünfte gegen Art 28 EWR-Abkommen verstoße.