Das BMF hat in einem Erlass vom 30.3.1999 im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung des internationalen abgabenrechtlichen Amtshilfeverkehrs die grundsätzlichen Regelungen betreffend die Behördenzuständigkeit (ausgenommen in bezug auf die zoll- und verbrauchsteuerliche Amtshilfe) in Erinnerung gerufen. Der Autor erläutert den Inhalt des Erlasses mit Anmerkungen.