In den LStR 1999 vertritt das BMF die Ansicht, die Steuerbegünstigung des § 67 Abs 8 lit b EStG für Pensionsabfindungen sei nur unter der Voraussetzung eines siebenjährigen „Ansparzeitraumes“ anzuwenden, es sei denn, im Rahmen von Sanierungsprogrammen sind für die überwiegende Anzahl von Pensionsanspruchsberechtigten Abfindungen vorgesehen. Diese Forderung nach einem siebenjährigen Ansparzeitraum wird im Beitrag näher untersucht.