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Sind übertragene stille Reserven in der Handelsbilanz unter den sonstigen unversteuerten Rücklagen auszuweisen? (Jung, SWK 15/1999, W 77)

ArtikelrundschauEinkommensteuer, Körperschaftsteuer, Bilanzsteuerrecht, HandelsrechtÖStZ 1999, 372 Heft 14 v. 15.7.1999

Entgegen den verschiedentlich vertretenen Meinungen, dass übertragene stille Reserven nicht als Bewertungsreserve sondern als sonstige unversteuerte Rücklage auszuweisen wären, zeigt der Autor auf, dass sich die Übertragung stiller Reserven erstens keinesfalls als Kürzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten interpretieren lasse und dass sie zweitens sämtliche abschreibungsrelevanten Merkmale aufweise.

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