Im Zusammenhang mit dem Steuerreformgesetz 2000 stellt der Autor die Forderung, dass Vorsorgewohnungen, bei denen Anfangsverluste nur aus der Vorauszahlung der Zinsen und dem Abzug der Finanzierungskosten entstehen, nicht von den Einschränkungen für Verlustbeteiligungsmodelle betroffen sein sollen, außer die Finanzierung sei überzogen.