Nach dem Entwurf des Steuerreformgesetzes 2000 soll all jenen Steuerpflichtigen der Kampf angesagt werden, für die die Erzielung steuerlicher Vorteile im Vordergrund stehe. Der Beitrag geht der Frage nach, in welchen Fällen kein steuerlicher Vorteil „im Vordergrund stehe“.