Im Erk B 342/98 vom 12.12.1998 hatte der VfGH zur (rückwirkenden) Beseitigung der begünstigten Abschreibung von Assanierungsaufwendungen durch das StruktAnpG 1996 abzusprechen. In der vom VfGH abgewiesenen Beschwerde werden wesentliche Aussagen zum verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz getroffen, aus denen - nach Ansicht der Verfasserin - Rückschlüsse für den Entfall der Firmenwertabschreibung durch das StruktAnpG 1996 gezogen werden können.