Der Autor nimmt eine parlamentarische Anfragebeantwortung zum Anlass, die Praxis des Senatsverfahrens darzustellen, die verfassungsrechtliche Verankerung der Unabhängigkeit der Senatsmitglieder zu beleuchten, die Vorgaben des § 271 Abs 1 BAO zu interpretieren und Reformüberlegungen anzustellen.