EStG 1988: § 2
Unter dem im gegenständlichen Verfahren maßgebenden Gesichtpunkt der Liebhabereibeurteilung ist die Frage, ob die Änderung der Bewirtschaftung die Betriebsidentität berührt oder nicht, nach Ansicht des Senates entscheidungswesentlich, je nachdem welche rechtliche Folgen an die geänderte Bewirtschaftung geknüpft werden; dh: je nachdem, ob mit der Bewirtschaftungsänderung in der Liebhabereibeurteilung eine Periodentrennung dergestalt verbunden wird, dass Ergebnisse des geänderten Betriebes keine Auswirkung auf die Perioden vor der Bewirtschaftungsänderung haben können oder aber eine solche Periodentrennung mit der Bewirtschaftungsänderung nicht verbunden wird, ist die Frage der Betriebsidentität entscheidungswesentlich.