Nach § 30 Abs 2 Z 3 EStG sind Einkünfte aus der Veräußerung von Schuldverschreibungen von der Besteuerung ausgenommen, wenn die Schuldner Wohnsitz, Geschäftsleitung oder Sitz im Inland haben. Nicht befreit sind daher insbesondere Anleihen, Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen ausländischer Emittenten. Der Beitrag untersucht, ob diese Bestimmung im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben insbesondere im Lichte der Kapitalverkehrsfreiheit zulässig erscheint bzw ob ein möglicher Verstoß gegen das Europarecht aus bestimmten Gründen zu rechtfertigen sei.